Unterrichtsbefreiung/ Erkrankung

Erkrankung

 

Bitte benachrichtigen Sie die Schule bis 07. 50 Uhr telefonisch unter

 

05121/62483

 

über das Fehlen Ihres Kindes. Sie erreichen dort eine Lehrkraft oder den Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird.

 

Bitte helfen Sie uns mit der rechtzeitigen Entschuldigung Ihres Kindes. Sie ersparen uns damit aufwendige Nachforschungen, zu denen wir als Schule aus Sicherheitsgründen verpflichtet sind.

 

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es nach max. zwei Tagen die Schule wieder besuchen kann. Ab dem dritten Tag legen Sie bitte ein Attest Ihres Arztes vor.

 

Unterrichtsbefreiung

 

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine Schülerin/ ein Schüler vom Unterricht befreit werden.

Hierzu zählen z.B. Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, nachweislich schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringender Ausnahmefall anerkannt werden.

 

An besonderen religiösen Feiertagen (z.B. Ramadan) ist es möglich, Ihr Kind vom Unterricht zu befreien.

 

Die Anträge stellen Sie bitte schriftlich an die Schulleitung.